Naloxon nun endlich für Einrichtungen verfügbar
§ 2a der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erlaubt es bestimmten Einrichtungen wie Drogen- und Suchthilfen, Obdachlosenhilfen, dem Strafvollzugs sowie Zoll- und Polizeibehörden, Naloxon Nasensprays ohne die üblichen Angaben wie Name und Geburtsdatum der Patientin/des Patienten zu bestellen.
Wir haben hierzu eine Handreichung erarbeitet, die alle Informationen zur Verschreibung erläutert.
Die Handreichung ist hier zu finden
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