Naloxon nun endlich für Einrichtungen verfügbar

§ 2a der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erlaubt es bestimmten Einrichtungen wie Drogen- und Suchthilfen, Obdachlosenhilfen, dem Strafvollzugs sowie Zoll- und Polizeibehörden, Naloxon Nasensprays ohne die üblichen Angaben wie Name und Geburtsdatum der Patientin/des Patienten zu bestellen.

Wir haben hierzu eine Handreichung erarbeitet, die alle Informationen zur Verschreibung erläutert.

Die Handreichung ist hier zu finden