Factsheet Naloxon
Für Polizist*innen und Außendienstmitarbeiter*innen im Ordnungsdienst (AOD, KOD)
Die weitreichenden gesetzlichen Änderungen sowie die Veränderungen der Richtlinien zur Substitution der Bundesärztekammer zum Thema Naloxon haben hoffentlich die intendierten positiven Effekte. → Richtlinien BÄK unter 3.6
Klar ist, dass nunmehr alle Personen über ein Privatrezept in Besitz von Naloxon kommen können. → Handreichung Sammelrezept
Für Konsument*innen gilt weiter der kostenfreie Bezug über GKV-Rezepte. Die Veränderung der Richtlinie zur Substitution könnte, wenn sie von den Ärzt*innen vor Ort auch umgesetzt wird, eine flächendeckende Verbreitung unter Substituierten zur Folge haben.
Auch für Polizei- und Ordnungskräfte gibt es signifikante Veränderungen. Diese haben wir an dieser Stelle für euch zusammengefasst. Insbesondere dort gibt es Rechtsunsicherheiten. Das Factsheet versucht diese endgültig zu klären.
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