Für Polizist*innen und Außendienstmitarbeiter*innen im Ordnungsdienst (AOD, KOD)

Die weitreichenden gesetzlichen  Änderungen sowie die Veränderungen der Richtlinien zur Substitution der Bundesärztekammer zum Thema Naloxon haben hoffentlich die intendierten positiven Effekte. → Richtlinien BÄK unter 3.6

Klar ist, dass nunmehr alle Personen über ein Privatrezept in Besitz von Naloxon kommen können. → Handreichung Sammelrezept

Für Konsument*innen gilt weiter der kostenfreie Bezug über GKV-Rezepte. Die Veränderung der Richtlinie zur Substitution könnte, wenn sie von den Ärzt*innen vor Ort auch umgesetzt wird, eine flächendeckende Verbreitung unter Substituierten zur Folge haben.

Auch für Polizei- und Ordnungskräfte gibt es signifikante Veränderungen. Diese haben wir an dieser Stelle für euch zusammengefasst. Insbesondere dort gibt es Rechtsunsicherheiten. Das Factsheet versucht diese endgültig zu klären.

  • Factsheet Naloxon

    Für Polizei- und Ordnungskräfte gibt es seit 2026 signifikante Veränderungen im Bezug auf den möglichen Einsatz nasalen Naloxons. Diese haben wir an dieser Stelle zusammengefasst. Insbesondere dort gibt es Rechtsunsicherheiten. Das Factsheet versucht diese endgültig zu klären.